Warnmeldungen sollen auf möglichst vielen Wegen verbreitet werden, um einen möglichst großen Teil der Bevölkerung zu erreichen. Auch im Hinblick darauf wurden Technik und Verfahren stetig weiterentwickelt, um den strategischen Anforderungen an ein integriertes Warnsystem gerecht zu werden.

Heute verfügt der Bund mit dem Modularen Warnsystem (MoWaS) über ein leistungsfähiges Warn- und Kommunikationssystem. Es wird gemeinsam genutzt von Bund und Ländern für die Warnung und Information der Bevölkerung im Zivilschutz und Katastrophenfall.

Die Übertragung der Warnmeldung erfolgt via Satellit. Satellitenkommunikation ist im Gegensatz zu terrestrischen bzw. landgestützten Übertragungswegen wie UKW oder Mobilfunk unempfindlicher gegen Störungen wie Stromausfälle.

MoWaS gliedert sich in die Bereiche Auslösung MoWaS, Warnmultiplikatoren und Warnmittel:

  • Der Bereich Auslösung umfasst die sogenannten MoWaS-Sende- und Empfangssysteme in den Lagezentren von Bund und Ländern sowie in angeschlossenen Leitstellen der unteren Katastrophenschutzbehörden (in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte). Derzeit sind über 100 Stationen bundesweit im Einsatz. Neben satellitenbasierten Vollsystemen steht ein webbasiertes Eingabeportal zur Verfügung, über das Warnmeldungen als Vorlage elektronisch an die Vollsysteme übermittelt und von dort aus ausgelöst werden können. Dieser webbasierte Zugang wird vor allem von den unteren Katastrophenschutzbehörden verwendet und wird von Oktober 2017 bis September 2020 im Live-Testbetrieb im Rahmen des ISF-Bund-Länderprojektes „Warnung der Bevölkerung“ durchgeführt. Über 200 Stationen nehmen bundesweit daran teil.
  • Warnmultiplikatoren sind Behörden, Organisationen und Unternehmen (z. B. Deutsche Bahn), alle öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und ein Großteil der privaten Medienhäuser, Internet- und Pagingdienste sowie App-Betreiber (z. B. Warn-Apps NINA, KatWarn, BIWAPP), von denen die Warnmeldungen an ihre Kunden bzw. Nutzer, also letztendlich an die Bevölkerung als eigentlichen Adressaten, weitergeleitet werden. Die Warnmeldungen werden von der herausgebenden Stelle mit einer Warnstufe versehen, entsprechend der Gefährdungslage. Dabei gibt es eine Unterscheidung in drei Warnstufen:
  1. hoch – › Amtliche Gefahrendurchsage
  2. mittel – › Amtliche Gefahrenmitteilung
  3. niedrig – › Gefahreninformation

Zwischen Warnmultiplikatoren und BBK als Betreiber von MoWaS besteht eine Vereinbarung, welche die Warnmultiplikatoren dazu verpflichtet, Warnmeldungen zu veröffentlichen bzw. zu übermitteln. In den Multiplikatorenvereinbarungen ist definiert, wie die Multiplikatoren, vor allem die Rundfunksender, Warnmeldungen gemäß der Warnstufen verarbeiten müssen bzw. sollten.

  • Im Bereich Endgeräte (bzw. Endanwendungen) sind im Zusammenhang mit MoWaS alle Warnmittel erfasst, über die die Warnmultiplikatoren unmittelbar Warnmeldungen ausgeben und der Bevölkerung als Endnutzer zur Verfügung stellen. Dazu zählen z. B. Radio, Fernsehen, Internet, Mobilfunk-App und digitale Stadtanzeigetafeln.

 



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